Aktenzeichen 5 StR 214/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:240620B5STR214.20.0
RCN:
RCNKQQTDC5E4UNBGFP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.06.2020

Strafzumessungerwägungen: Aufklärungsbeitrag des Angeklagten als vormaliger Zeuge

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