Aktenzeichen 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120523.2bvr061012
RCN:
RCNKPX86KMSUQ8M9MD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2012

Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Geschäftsverteilung des BGH, in deren Rahmen dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zusätzlich der Vorsitz des 2. Strafsenats zugewiesen wurde

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