Nichtannahmebeschluss: Familiengerichtliche Auflagen für Ausübung des Kindesumgangs, die zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung geboten sind, verletzen den betroffenen Elternteil nicht in dessen Elternrecht (Art 6 Abs 2 S 1 GG) - hier: Auflage zum Kindesumgang nur bei Abwesenheit des der Pädophilie verdächtigen Ehemanns der Beschwerdeführerin nicht zu beanstanden
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