Aktenzeichen XII ZR 36/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:020322UXIIZR36.21.0
RCN:
RCNKMPHMU6S53UWD99

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.03.2022

Ausfall einer Hochzeitsfeier aufgrund hoheitlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie: Unmöglichkeit der vom Vermieter geschuldeten Leistung; Mangel des Mietgegenstandes; Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage; Unzumutbarkeit eines Festhaltens an dem unveränderten Vertrag

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Verfahrensgang

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Az. XII ZR 36/21
Bundesgerichtshof, XII ZR 36/21, 02.03.2022.
Az. 15 S 164/20
Landgericht Essen, 15 S 164/20, 16.03.2021.
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