Aktenzeichen AN 9 K 20.02329

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RCNKLEWM34T6M6ERWT

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VG Ansbach: Urteil vom 10.11.2022

Abgrenzung Beherbergungsbetrieb zu Wohnen/wohnähnlicher Nutzung, Gebietserhaltungsanspruch, Neubeurteilung der Abstandsflächen und des Brandschutzes, Öffnungen in Gebäudeabschlusswänden, Abweichung

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