VG Ansbach, Urteil vom 10.11.2022, Az. AN 9 K 20.02329

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Gegenstand

Abgrenzung Beherbergungsbetrieb zu Wohnen/wohnähnlicher Nutzung, Gebietserhaltungsanspruch, Neubeurteilung der Abstandsflächen und des Brandschutzes, Öffnungen in Gebäudeabschlusswänden, Abweichung


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AN 9 K 20.02329

10.11.2022

VG Ansbach

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 10.11.2022, Az. AN 9 K 20.02329 (REWIS RS 2022, 6577)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6577

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