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Abgrenzung Beherbergungsbetrieb zu Wohnen/wohnähnlicher Nutzung, Gebietserhaltungsanspruch, Neubeurteilung der Abstandsflächen und des Brandschutzes, Öffnungen in Gebäudeabschlusswänden, Abweichung
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Abgrenzung Beherbergungsbetrieb zu Wohnen/wohnähnlicher Nutzung, Gebietserhaltungsanspruch, Neubeurteilung der Abstandsflächen und des Brandschutzes, Öffnungen in Gebäudeabschlusswänden, Abweichung
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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10.11.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 10.11.2022, Az. AN 9 K 20.02329 (REWIS RS 2022, 6577)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 6577
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