Bohrungen zur Vorbereitung des Neu- bzw. Ausbaus einer Eisenbahnstrecke (sog. Brenner-Nordzulauf), Vorbeugender vorläufiger Rechtschutz einer Gemeinde gegen eine beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG u.a. zur Grundwasserbenutzung durch Niederbringung einer Bohrung, Wasserrechtliches Gebot der Rücksichtnahme, Qualifizierte Betroffenheit der Gemeinde in ihrem Recht als kommunaler Träger der öffentlichen Wasserversorgung, Verschlechterungsverbot, Beschränkte Sachentscheidungskompetenz der Wasserbehörde, Keine allgemeine Befugnis der Gemeinde als Sachwalter allgemeiner öffentlicher Belange
Öffnen