Aktenzeichen I ZR 72/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.11.2012

Gemeinschaftsrechtliches Lebensmittelrecht: Lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften als Marktverhaltensregelungen; Pflicht zur Verwendung einer bestimmten Sprache als Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit; unzureichende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums; Pflicht des Parallelimporteurs zur Übermittlung einer Probe des neuetikettierten Lebensmittels - Barilla

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