Aktenzeichen VI R 66/13

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 18.06.2015

(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil VI R 45/13 - Außergewöhnliche Belastungen - keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung)

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