Aktenzeichen I R 3/10

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RCN:
RCNKGJZLUWT5D2G325

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 12.01.2011

(Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages bei körperschaftsteuerlicher Organschaft - Auslegung des § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 KStG 1999)

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