Aktenzeichen 7 K 2805/17

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RCNKE27AP54VWP5NYK

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FG München: Urteil vom 17.09.2018

Nichtberücksichtigung einer Kapitalrücklage bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

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Verfahrensgang

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Az. 7 K 2805/17
FG München, 7 K 2805/17, 17.09.2018.
Az. I R 47/18
Bundesfinanzhof, I R 47/18, 08.12.2021.
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