Aktenzeichen 3 StR 71/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:040417B3STR71.17.0
RCN:
RCNKCQH4KNKKKE8R8J

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.04.2017

Absoluter Revisionsgrund: Abwesenheit eines Verfahrensbeteiligten bei Erklärung der Einverständnisses mit der Abladung nicht präsenter Zeugen

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