Aktenzeichen 4 Ca 2588/07

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:ARBGGE:2008:0827.4CA2588.07.00
RCN:
RCNKBZN6HT2Q275DKE

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Arbeitsgericht Gelsenkirchen: Urteil vom 27.08.2008

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Verfahrensgang

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Az. 8 AZR 846/09
Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 846/09, 15.09.2011.
Az. 4 Ca 2588/07
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 4 Ca 2588/07, 27.08.2008.
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