Aktenzeichen 4 StR 458/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:250516B4STR458.15.0
RCN:
RCNKB75XQJACP98WUB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.05.2016

Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und Erörterung des nicht bestrittenen Inhalts in der Hauptverhandlung

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