Aktenzeichen VIII ZB 37/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:110122BVIIIZB37.21.0
RCN:
RCNKB32SAYKP2GM4L7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.01.2022

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Einlegung eines unstatthaften Rechtsbehelfs; Pflicht zur rechtzeitigen Erteilung eines Hinweises an die Partei

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZB 37/21
Bundesgerichtshof, VIII ZB 37/21, 11.01.2022.
Az. 13 S 139/20
Landgericht Duisburg, 13 S 139/20, 08.06.2021.
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