Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.10.2016
Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender Gesamtberechtigung; Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts für mehrere Berechtigte als Gesamtgläubiger; inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung nur hinsichtlich des das Gemeinschaftsverhältnis bezeichnenden Teils