Aktenzeichen V ZB 98/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:131016BVZB98.15.0
RCN:
RCNKA33EU3J8LBTD42

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.10.2016

Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender Gesamtberechtigung; Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts für mehrere Berechtigte als Gesamtgläubiger; inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung nur hinsichtlich des das Gemeinschaftsverhältnis bezeichnenden Teils

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