Aktenzeichen 3 U 559/19

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RCN:
RCNK9T9ZFYAXY9KCM7

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OLG Nürnberg: Urteil vom 29.10.2019

Irreführende Werbung für ein Arzneimittel mit einem nicht ausreichend nachgewiesenen Wirksamkeitsversprechen

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 204/19
Bundesgerichtshof, I ZR 204/19, 05.11.2020.
Az. 3 U 559/19
OLG Nürnberg, 3 U 559/19, 29.10.2019.
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