Aktenzeichen W 8 S 22.30069

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RCNK9AZ2C3JKBBZEFM

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VG Würzburg: Entscheidung vom 15.02.2022

Sofortverfahren, Nigeria, unzulässiger Zweitantrag, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, Bedrohung durch Ogboni-Kult, Vater eines deutschen Kindes, keine Änderung der Sach- und Rechtslage, interner Schutz, inländische Aufenthaltsalternative, Sicherung des Existenzminimums trotz Einschränkungen infolge COVID-19-Pandemie, kein extremer Ausnahmefall, keine beachtliche bzw. hohe Wahrscheinlichkeit der Erkrankung an COVID-19 mit schwerwiegenden Folgen, inlandsbezogene Abschiebungshindernisse irrelevant, Ablehnung von Prozesskostenhilfe

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