VG Würzburg, Entscheidung vom 15.02.2022, Az. W 8 S 22.30069

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Sofortverfahren, Nigeria, unzulässiger Zweitantrag, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, Bedrohung durch Ogboni-Kult, Vater eines deutschen Kindes, keine Änderung der Sach- und Rechtslage, interner Schutz, inländische Aufenthaltsalternative, Sicherung des Existenzminimums trotz Einschränkungen infolge COVID-19-Pandemie, kein extremer Ausnahmefall, keine beachtliche bzw. hohe Wahrscheinlichkeit der Erkrankung an COVID-19 mit schwerwiegenden Folgen, inlandsbezogene Abschiebungshindernisse irrelevant, Ablehnung von Prozesskostenhilfe


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

W 8 S 22.30069

15.02.2022

VG Würzburg

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 15.02.2022, Az. W 8 S 22.30069 (REWIS RS 2022, 1233)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 1233

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

M 32 K 18.34629 (VG München)

Asyl Nigeria, Kind, Keine eigenen Verfolgungsgründe, Offensichtlich unbegründete Asylklage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid


M 32 K 18.33575 (VG München)

Asyl Nigeria, Ärger mit Vater wegen Schulgebühren, Streit mit Onkel wegen Erbschaft, Offensichtlich unbegründete Asylklage, …


M 32 K 18.33553 (VG München)

Asyl Nigeria, Angst vor Beschneidung der Tochter (unbegründet), Interne Fluchtalternative, Offensichtlich unbegründete Asylklage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid


M 32 K 17.45151 (VG München)

Asyl Nigeria, Allgemeine Ängste vor Boko, Haram


M 32 K 17.45171 (VG München)

Asyl Nigeria, Rein wirtschaftliche Gründe, Offensichtlich unbegründete Asylklage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.