Aktenzeichen 29 W (pat) 28/13

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ECLI:
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RCN:
RCNK6SNQ8KMAGW9RG7

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 13.05.2016

Markenbeschwerdeverfahren – "Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche Post (Unionsmarke)" – zur Zulässigkeit der Beschwerde – Löschungsklage kann anstatt oder neben einem Widerspruch erhoben werden – zur Kennzeichnungskraft u. a. einer verkehrsdurchgesetzten Marke – zur Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens

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