Aktenzeichen I ZR 71/08

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RCNK4KAK6KYVVQ9Z6U

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.05.2010

Gemeinschaftsrechtlicher Geschmacksmusterschutz: Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters und des Gestaltungsspielraums des Entwerfers des Klagemusters im Verletzungsprozess - Untersetzer

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