Aktenzeichen 3 StR 136/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:080322B3STR136.21.0
RCN:
RCNK44TW5EYWXPGGQL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.03.2022

Betäubungsmittelhandel: Grenzwertfestlegung zur Bestimmung der nicht geringen Menge bei synthetischen Betäubungsmitteln und psychotrop wirkenden Substanzen

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