Aktenzeichen 1 BvR 2318/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100831.1bvr231809
RCN:
RCNK3WFZTPB3TQHAVV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 31.08.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren verletzt bei unverhältnismäßiger Einschränkung des Rechtssuchenden dessen Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) - hier: Unzulässige Verweisung auf Beratung durch Ausgangsbehörde, die gleichzeitig Widerspruchsbehörde ist - Gegenstandswertfestsetzung

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