Aktenzeichen IV ZR 24/09

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RCNJYR48C3XBT3BVUE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.01.2010

Schaustellerkaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur ständigen Beaufsichtigung von Fahrgeschäften nach einer Aufenthaltsdauer zwischen den Veranstaltungen von über 24 Stunden

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