Aktenzeichen 9 AZR 449/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2021:270721.U.9AZR449.20.0
RCN:
RCNJW5EGGMDWNXR5SL

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 27.07.2021

Spesenanspruch - Auslegung von § 18 Nr. 3 MTV des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes in Bayern

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