Arbeitslosengeld II - kein Regelbedarf für Alleinstehende bei Zusammenleben mit der mittellosen keine Leistungen beziehenden Ehefrau - keine Antragsstellung wegen aufenthaltsrechtlicher Gesichtspunkte - Unterkunft und Heizung - bei grundsätzlicher Leistungsberechtigung der Ehefrau keine Abweichung vom Kopfteilprinzip
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