(Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Berechnung der Höchsteinkommensgrenze - Bereinigung bzw Aufteilung der Unterkunftskosten nach dem Kopfteilprinzip bzw nach dem im Existenzminimumbericht genannten Verhältnis - Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens - nachträglicher Antrag auf Wohngeld - Beiladung der Wohngeldstelle)
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