Aktenzeichen I B 136/10

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 30.03.2011

(Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck und Wesen der Auskunftsgebühr und des Auskunftsverfahrens - Abgrenzung von Gebühren zu Steuern - Ursachen für die Unübersichtlichkeit der steuerlichen Normen - Verweis des § 89 Abs. 5 AO auf § 34 GKG)

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