Aktenzeichen 29 W (pat) 4/12

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RCN:
RCNJSGGDG89DQF96JA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 11.03.2014

Markenbeschwerdeverfahren – "ProCon/ProCom" – Erklärung der Inhaberin der angegriffenen Marke wird nicht als Einrede der Nichtbenutzung gewertet - zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsähnlichkeit – klangliche Verwechslungsgefahr

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