Aktenzeichen 33 W (pat) 62/08

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RCN:
RCNJQSMGAAD2SAAT4S

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 01.06.2010

Markenbeschwerdeverfahren – "CALLIDO/CALLISTO" – zur Einrede der Nichtbenutzung: grafische werbeübliche Verfremdung stellt keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters des Wortes dar - Benutzung durch andere Gesellschaft kann derselben Unternehmensgruppe zugerechnet werden – zum Beurteilungsmaßstab für die Verwechslungsgefahr: Maß an Übereinstimmungen bilden Beurteilungsmaßstab für Verwechslungsgefahr – Saisontätigkeit beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – zum Aufmerksamkeitsgrad – zur Warenidentität und -ähnlichkeit – teilweise klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr

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