Aktenzeichen IX ZR 74/11

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RCN:
RCNJQBRJE9AB7RTK4X

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.04.2012

Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung bei vereinbarungsgemäßer Weiterleitung von Geldbeträgen an bevorzugte Gläubiger durch den uneigennützigen Treuhänder; Verpflichtung zum Wertersatz der ausgezahlten Gelder

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 74/11
Bundesgerichtshof, IX ZR 74/11, 26.04.2012.
Az. I ZR 140/09
Bundesgerichtshof, I ZR 140/09, 01.06.2011.
Az. 6 U 225/08
Oberlandesgericht Köln, 6 U 225/08, 28.08.2009.
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