Vertragsärztliche Versorgung - Betrieb einer Zweigpraxis - Erbringung von Leistungen mit spezieller Genehmigung (hier: Reproduktionsmedizin) - Entscheidung zunächst über spezielle Genehmigung und dann über Betrieb der Zweigpraxis - Bewertung über Versorgungsverbesserung bzw -beeinträchtigung am Ort der Hauptpraxis - Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien
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