Aktenzeichen VII ZR 111/11

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RCNJJ942JC7PUZQE9R

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.12.2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Mastküken-Brüterei: Wirksamkeit einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren sowie der Verpflichtung zum Erwerb des benötigen Futters über Unternehmen desselben Nahrungsmittelkonzerns

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