Aktenzeichen X R 49/09

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RCN:
RCNJHFJQKCUDHG2DF3

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 31.08.2011

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs - Verzinsung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheids

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