Aktenzeichen 3 ZA (pat) 73/16

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RCN:
RCNJFVNMC5SLY6P5EV

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 23.08.2017

Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VIII" – keine gleichzeitige Anhängigkeit oder nur kurzfristige zeitliche Überschneidung des Nichtigkeits- und ein Verletzungsrechtsstreit - weitgehend typische Vorgeschichte - Vertreter haben sich bereits mit Fragen der Verletzung und der Bestandskraft des Patents befasst - keine Notwendigkeit einer Doppelvertretung - zur Notwendigkeit von Kosten für Privatgutachten - Gutachten soll in erster Linie dazu dienen, dem eigenen Vortrag mehr Gewicht zu verleihen - keine Erstattungsfähigkeit

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