Aktenzeichen III ZR 249/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:041121UIIIZR249.20.0
RCN:
RCNJF8TVPJXPKV2R26

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.11.2021

Haftung des Wasserversorgungsunternehmens für eine Leitungswasserschaden: Inhaber der Hausanschlussleitung; Tragung der Kosten der Instandhaltung oder Reparatur

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