Aktenzeichen 1 StR 530/12

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RCNJBK9B6K2UTY49EK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.11.2012

Revisionsbegründung im Strafverfahren: Verfahrensrüge bei Verwertung des Inhalts einer SMS im Wege des Freibeweises

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