Aktenzeichen 4 StR 533/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:170221B4STR533.20.0
RCN:
RCNJB5A8L8VZHTB55N

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.02.2021

Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Beweiserhebung durch Augenscheinseinnahme in Lichtbilder in Abwesenheit des Angeklagten

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