Aktenzeichen III ZR 102/12

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ECLI:
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RCN:
RCNJAU83X8HYVZQQ3M

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.07.2014

Revision in unionsrechtlichem Staatshaftungsprozess: Befreiung des Bundes von den Gerichtskosten

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.12.2013

Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer Gemeinschaftsrechtsverletzung: Gehörsverletzung bei der Feststellung der unmittelbaren Kausalität des Verstoßes für den Schaden; Eintritt der Verjährungshemmung bei gewillkürter Prozessstandschaft

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Verfahrensgang

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Az. III ZR 102/12
Bundesgerichtshof, III ZR 102/12, 24.07.2014. Bundesgerichtshof, III ZR 102/12, 12.12.2013.
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