Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Nockenwellenversteller" – zur Anforderung von öffentlich beglaubigten Übersetzungen – der Senat kann auch eine privatschriftliche Übersetzung für ausreichend erachten – keine Bindung an den qualifizierten Hinweis des Senats, in dem eine beglaubigte Übersetzung angefordert worden ist
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