Aktenzeichen 8 B 47/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2014:181214B8B47.14.0
RCN:
RCNJ7548777WSXL6LE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 18.12.2014

Zur Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung nach Antragsänderung im Berufungsverfahren; Präjudizinteresse bei Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts

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