Aktenzeichen 2 StR 259/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNJ4U8XMJHE5H5WP8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.01.2015

Strafzumessung: Strafverschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten des Angeklagten

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.01.2015

Strafzumessung: Voraussetzungen für die Berücksichtigung von nach Verfahrenseinstellung nicht abgeurteilter Straftaten

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 259/14
Bundesgerichtshof, 2 StR 259/14, 07.01.2015. Bundesgerichtshof, 2 StR 259/14, 07.01.2015.
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