Aktenzeichen 10 B 13/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:090623B10B13.22.0
RCN:
RCNJ3JS8C7QRCAHDBS

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 09.06.2023

Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO

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