Aktenzeichen 2 C 13/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2021:150421U2C13.20.0
RCN:
RCNJ39JMEWGTRUZNSR

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 15.04.2021

Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine Dienstreise

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