Aktenzeichen 21 U 3749/18

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNJ2GX62JJXMVTD7H

Verknüpfte Entscheidungen

OLG München: Urteil vom 08.07.2019

Außenhaftung des Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft - Darlegungs- und Beweislast für die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme des Kommanditisten

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 175/19
Bundesgerichtshof, II ZR 175/19, 21.07.2020.
Az. 21 U 3749/18
OLG München, 21 U 3749/18, 08.07.2019.
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