Aktenzeichen III ZR 29/14

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.02.2015

Amtshaftung des Notars: Folgenlosigkeit einer Verletzung der Pflicht zur Beseitigung von Grundbucheintragungshindernissen für ein dingliches Wohnungsrecht bei dessen Anfechtbarkeit im Falle der vorrangigen Eintragung

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