Aktenzeichen 6 C 23/12

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 11.12.2013

Zur Zulassung von Nutzungs- und Kooperationsmöglichkeiten; Gebot der Konfliktbewältigung bei der Ausübung von Regulierungsermessen; Regulierungsziele bei der Anordnung der getrennten Rechnungsführung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 und des Zugangs zu Systemen der Betriebsunterstützung nach § 21 Abs. 2 Nr. 5 TKG 2004; Regulierungsverpflichtung bei Prognoseentscheidung

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