Aktenzeichen 4 StR 629/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:130820B4STR629.19.0
RCN:
RCNHYGD84CLEKXDETZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.08.2020

Strafverfahren wegen Nachstellung mit Todesfolge: Notwendige Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten im Urteil; Fahrlässigkeit der Verursachung der Todesfolge; Vorhersehbarkeit der Todesfolge bei Todeseintritt durch Suizid des Tatopfers

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 4 StR 629/19
Bundesgerichtshof, 4 StR 629/19, 13.08.2020.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.