Aktenzeichen 2 BvR 1071/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170921.2bvr107115
RCN:
RCNHWG6LHKMZRSX6YC

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 21.09.2017

Stattgebender Kammerbeschluss: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gem § 310 Abs 1 Nr 1 StPO auch nach Aufhebung des Haftbefehls - teilweise Parallelentscheidung

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