Aktenzeichen I ZR 70/09

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RCN:
RCNHUXCP8K4P3B6VVL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.12.2010

Urheberrechtswahrnehmung durch die GEMA: Berechnung der Schadenshöhe bei der Inanspruchnahme eines Urheberrechtsverletzers; Beteiligung des Berechtigten am Verfahren – Multimediashow

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